aus dem WB - Programm 2009 Das Areal des alten Kinderspitals umfasst das Geviert zwischen Alemannengasse, Burgweg, Schaffhauserrheinweg und Römergasse. Auf dem Areal befinden sich heute ausschliesslich Spitalbauten des Universitäts - Kinderspitals beider Basel (UKBB). Die Parzelle ist im Eigentum des Kantons Basel-Stadt (Finanzvermögen). Nach der Dislokation des Kinderspitals im Jahr 2010 auf das Areal Schällemätteli wird das Areal nicht mehr für öffentliche Einrichtungen freigehalten und kann somit für den Wohnungsbau umgenutzt werden. Im Sinn der politischen Zielsetzungen ist auf dem Areal an dieser ausserordentlichen Lage am Rhein qualitativ hochwertiger Wohnungsbau vorgesehen. Durch eine Neunutzung des Areals bietet sich die Chance die bestehende Quartierstruktur sinnvoll zu ergänzen. Insbesondere können damit Zielsetzungen zur Quartieraufwertung (Aktionsprogramm Stadtentwicklung) und das städtische Wohnbauprogramm zur Schaffung von 5000 Wohnungen wesentlich unterstützt werden.
Auf dem Areal soll ein qualitativ hochstehendes, quartierverträgliches und investorentaugliches Wohnbauprojekt entwickelt werden. Der speziellen Lage am Rhein soll Rechnung getragen werden. Gemäss Politikschwerpunkt Stadtwohnen soll differenzierter, hochwertiger Wohnraum mit ca. 70 bis 80 Wohnungen realisiert werden. Um einen Beitrag zur Erhöhung der Eigentumsquote zu leisten, sollte ein gutes Verhältnis zwischen Miete und Eigentum gefunden werden. Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt, das Grundstück im Baurecht an einen oder mehrere Investoren abzugeben. Das Projekt soll durch die Ansiedelung guter Steuer- zahler mit Wohnsitz in Basel-Stadt Anforderungen der Wirtschaftlichkeit (Landwert) und des Politikschwerpunkts Stadtwohnen erfüllen.
Um die städtebauliche und ökonomische Qualität zu sichern, wird ein anonymer Ideenwettbewerb durchgeführt. Die Entwicklung des Areals soll vom Wettbewerbsprojekt bis zur Baueingabe durch den Kanton (Immobilien Basel-Stadt / Hochbau- und Planungsamt) begleitet werden. Die Realisierung im Sinne des Siegerprojektes des Ideenwettbewerbs soll über den Bebauungsplan und Baurechtsverträge mit einem oder mehreren Investoren gesichert werden. Der Bebauungsplan soll eine massgeschneiderte Lösung und eine hohe Qualität in der Umsetzung sichern. Da der Kanton das Land an spätere Baurechtsnehmer mit einer Projektentwicklung übergibt, ist auch die Wirtschaftlichkeit des Projektes zu beachten. Das Areal wird frühestens mit Beschluss eines rechtskräftigen Bebauungsplans im Baurecht an den Investor abgegeben werden. Das Siegerprojekt dient somit einerseits als Grundlage für die Nutzungsplanung (Zonenänderung mit Bebauungsplan) und andererseits als Basis für die Investorensuche.