Nachdem das Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt am 1. Juli 2013 den Werkhof am Riehenring 3 verlassen hat, gibt der Kanton die frei gewordene Parzelle der Wohnstadt im Baurecht ab und ermöglicht neue Genossenschaftswohnungen.

Die Abgabe von Arealen im Baurecht an Genossenschaften ist Teil des kantonalen Programms zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus. Hier können 35 neue Wohnungen entstehen.

Rückbau 01/2014

Rückbau 01/2014